
WTA-Formular Gebäudeversicherung Zürich –
Wärmepumpe korrekt melden
Das WTA-Formular ist das Gesuch für wärmetechnische Anlagen bei der Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ). Wir füllen es aus, stellen die Unterlagen zusammen und reichen es über eBaugesucheZH ein.
Ein Teil unserer Bewilligungsarbeit – Sie müssen sich um nichts kümmern.
WTA-Formular: die Meldung Ihrer Wärmepumpe an die Gebäudeversicherung
Im Kanton Zürich muss eine neue Wärmeerzeugung – auch eine Wärmepumpe – der Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) als Brandschutzbehörde gemeldet werden. Dafür dient das WTA-Formular, das „Gesuch für wärmetechnische Anlagen“. Es gehört neben Meldeverfahren und Lärmschutznachweis zu den Unterlagen beim Heizungsersatz.
- Was gemeldet wird: Die neue wärmetechnische Anlage – bei einer Wärmepumpe Aufstellort, Typ und technische Daten.
- Wer zuständig ist: Die GVZ als kantonale Brandschutz- und Gebäudeversicherungsstelle.
- Wir erledigen das: Als Teil unserer Bewilligungsarbeit füllen wir das Formular aus und reichen es ein.
Was zum WTA-Gesuch gehört
Für die Meldung einer Wärmepumpe werden üblicherweise diese Unterlagen verlangt (Stand 2026, im Einzelfall mit der Gemeinde und der GVZ zu bestätigen):
Situationsplan
Massstab 1:500 oder 1:1000, mit der Wärmepumpe rot eingetragen.
Technisches Datenblatt
Datenblatt des gewählten Geräts mit Leistung und Schallwerten.
Skizzen / Fotos
Bei aussen aufgestellten Luft-Wasser-Wärmepumpen Pläne oder Fotos der projektierten Anlage.
So läuft die Meldung
Unterlagen erstellen
Situationsplan, Datenblatt und Fotos/Skizzen zusammenstellen.
WTA-Formular
Das Gesuch für wärmetechnische Anlagen ausfüllen.
eBaugesucheZH
Einreichung über die kantonale Plattform, Projektart „Wärmetechnische Anlage (WTA)“.
Freigabe abwarten
Zusammen mit dem Meldeverfahren läuft die Prüfung durch Gemeinde und GVZ.
Lieber telefonisch? Wir rufen zurück.
Name, Telefonnummer und PLZ genügen. Wir melden uns innerhalb eines Werktags, klären Ihre Ausgangslage am Telefon und vereinbaren bei Bedarf eine kostenlose Besichtigung vor Ort.
Oder direkt anrufen: +41 44 850 55 88
Mo–Fr 08:00–17:00 Uhr
Ein Formular von mehreren – wir bündeln sie
Beim Heizungsersatz kommen im Kanton Zürich mehrere Schritte zusammen: das Meldeverfahren bei der Gemeinde, der Lärmschutznachweis bei Luft-Wasser-Wärmepumpen, das Fördergesuch und die WTA-Meldung an die GVZ. Wir koordinieren alle Unterlagen, damit nichts liegen bleibt und die Termine zusammenpassen.
Diese Angaben geben den Stand 2026 wieder. Maßgebend sind im Einzelfall die aktuellen Vorgaben der Gemeinde und der GVZ.
Weiterführend
Häufige Fragen zum WTA-Formular der GVZ
Was ist das WTA-Formular?
WTA steht für „wärmetechnische Anlagen“. Das WTA-Formular ist das Gesuch, mit dem eine neue Wärmeerzeugung – auch eine Wärmepumpe – der Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) gemeldet wird. Es dient dem Brandschutz und der Erfassung der Anlage.
Brauche ich das Formular auch für eine Wärmepumpe?
Ja, eine Wärmepumpe gilt als wärmetechnische Anlage und wird über das WTA-Gesuch erfasst. Es gehört zu den Unterlagen beim Heizungsersatz im Kanton Zürich.
Wo wird das WTA-Formular eingereicht?
Die Einreichung erfolgt in der Regel über die kantonale Plattform eBaugesucheZH unter der Projektart „Wärmetechnische Anlage (WTA)“. Wir übernehmen die Einreichung für Sie.
Muss ich mich selbst darum kümmern?
Nein. Als Teil unserer Bewilligungsarbeit füllen wir das WTA-Formular aus, stellen die Unterlagen zusammen und reichen sie ein – zusammen mit Meldeverfahren, Lärmschutznachweis und Fördergesuch.