Wärmepumpe und Baudokumente – Meldung der wärmetechnischen Anlage (WTA) an die Gebäudeversicherung Zürich
◉ WTA-Formular · GVZ Zürich

WTA-Formular Gebäudeversicherung Zürich –
Wärmepumpe korrekt melden

Das WTA-Formular ist das Gesuch für wärmetechnische Anlagen bei der Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ). Wir füllen es aus, stellen die Unterlagen zusammen und reichen es über eBaugesucheZH ein.

Ein Teil unserer Bewilligungsarbeit – Sie müssen sich um nichts kümmern.

✓ GVZ-Meldung✓ Via eBaugesucheZH✓ Alle Unterlagen gebündelt✓ Kanton Zürich
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GVZwärmetechnische Anlage

WTA-Formular: die Meldung Ihrer Wärmepumpe an die Gebäudeversicherung

Im Kanton Zürich muss eine neue Wärmeerzeugung – auch eine Wärmepumpe – der Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) als Brandschutzbehörde gemeldet werden. Dafür dient das WTA-Formular, das „Gesuch für wärmetechnische Anlagen“. Es gehört neben Meldeverfahren und Lärmschutznachweis zu den Unterlagen beim Heizungsersatz.

  • Was gemeldet wird: Die neue wärmetechnische Anlage – bei einer Wärmepumpe Aufstellort, Typ und technische Daten.
  • Wer zuständig ist: Die GVZ als kantonale Brandschutz- und Gebäudeversicherungsstelle.
  • Wir erledigen das: Als Teil unserer Bewilligungsarbeit füllen wir das Formular aus und reichen es ein.
Unterlagen

Was zum WTA-Gesuch gehört

Für die Meldung einer Wärmepumpe werden üblicherweise diese Unterlagen verlangt (Stand 2026, im Einzelfall mit der Gemeinde und der GVZ zu bestätigen):

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Situationsplan

Massstab 1:500 oder 1:1000, mit der Wärmepumpe rot eingetragen.

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Technisches Datenblatt

Datenblatt des gewählten Geräts mit Leistung und Schallwerten.

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Skizzen / Fotos

Bei aussen aufgestellten Luft-Wasser-Wärmepumpen Pläne oder Fotos der projektierten Anlage.

Einreichung

So läuft die Meldung

1

Unterlagen erstellen

Situationsplan, Datenblatt und Fotos/Skizzen zusammenstellen.

2

WTA-Formular

Das Gesuch für wärmetechnische Anlagen ausfüllen.

3

eBaugesucheZH

Einreichung über die kantonale Plattform, Projektart „Wärmetechnische Anlage (WTA)“.

4

Freigabe abwarten

Zusammen mit dem Meldeverfahren läuft die Prüfung durch Gemeinde und GVZ.

Lieber telefonisch? Wir rufen zurück.

Name, Telefonnummer und PLZ genügen. Wir melden uns innerhalb eines Werktags, klären Ihre Ausgangslage am Telefon und vereinbaren bei Bedarf eine kostenlose Besichtigung vor Ort.

Oder direkt anrufen: +41 44 850 55 88
Mo–Fr 08:00–17:00 Uhr

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Einordnung

Ein Formular von mehreren – wir bündeln sie

Beim Heizungsersatz kommen im Kanton Zürich mehrere Schritte zusammen: das Meldeverfahren bei der Gemeinde, der Lärmschutznachweis bei Luft-Wasser-Wärmepumpen, das Fördergesuch und die WTA-Meldung an die GVZ. Wir koordinieren alle Unterlagen, damit nichts liegen bleibt und die Termine zusammenpassen.

Diese Angaben geben den Stand 2026 wieder. Maßgebend sind im Einzelfall die aktuellen Vorgaben der Gemeinde und der GVZ.

FAQ

Häufige Fragen zum WTA-Formular der GVZ

Was ist das WTA-Formular?

WTA steht für „wärmetechnische Anlagen“. Das WTA-Formular ist das Gesuch, mit dem eine neue Wärmeerzeugung – auch eine Wärmepumpe – der Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) gemeldet wird. Es dient dem Brandschutz und der Erfassung der Anlage.

Brauche ich das Formular auch für eine Wärmepumpe?

Ja, eine Wärmepumpe gilt als wärmetechnische Anlage und wird über das WTA-Gesuch erfasst. Es gehört zu den Unterlagen beim Heizungsersatz im Kanton Zürich.

Wo wird das WTA-Formular eingereicht?

Die Einreichung erfolgt in der Regel über die kantonale Plattform eBaugesucheZH unter der Projektart „Wärmetechnische Anlage (WTA)“. Wir übernehmen die Einreichung für Sie.

Muss ich mich selbst darum kümmern?

Nein. Als Teil unserer Bewilligungsarbeit füllen wir das WTA-Formular aus, stellen die Unterlagen zusammen und reichen sie ein – zusammen mit Meldeverfahren, Lärmschutznachweis und Fördergesuch.