Fördergelder 2026 · Bezirk Bülach

Fördergelder Wärmepumpe im Bezirk Bülach

Aktuelle Beiträge, Ablauf und Fristen

Im Bezirk Bülach zahlt der Kanton an Ihre Wärmepumpe. Mehrere Städte und Gemeinden unterstützen zusätzlich Beratung, Erdsonden-Abklärungen und den Ersatz von Elektroheizungen. Hier finden Sie alle Beiträge, den Ablauf und die Fristen.

Fördergesuch
inklusive

Bezirk Bülach
& Umgebung

Festpreis-
Offerte

Alles aus
einer Hand

ab CHF 2'900Kanton für Luft-Wasser-WP
4 Wochenbis zur Förderzusage
2 JahreZeit für die Umsetzung
30 Tagebis zur Auszahlung

Fördergelder für Wärmepumpen im Bezirk Bülach: das Wichtigste

Einen direkten Gemeindebeitrag an Luft-Wasser-Wärmepumpen haben wir im Bezirk Bülach nicht gefunden. Opfikon hat aber einen eigenen Energiefonds für Wärmepumpen, Wallisellen fördert unter anderem geologische Abklärungen für Erdsonden, und die Stadt Bülach geht Eigentümer von Elektroheizungen aktiv an.

In mehreren Gemeinden entstehen Energieverbünde, etwa in Bülach (ab 2028) und Embrach. Liegt Ihre Liegenschaft in einem Verbundgebiet, fällt die kantonale Förderung für die Wärmepumpe in der Regel weg.

Kanton Zürich 2026

So viel zahlt der Kanton Zürich an Ihre Wärmepumpe

Die kantonale Förderung gilt in allen Gemeinden des Bezirks Bülach gleich. Sie ist die Basis – kommunale Beiträge kommen gegebenenfalls dazu.

MassnahmeBeitrag Kanton Zürich 2026
Luft-Wasser-WärmepumpeCHF 2'900 bis 15 kW, darüber + CHF 160 pro kW
Erdsonden-WärmepumpeCHF 6'800 bis 15 kW, darüber + CHF 420 pro kW
Wasser-Wasser-WärmepumpeCHF 6'800 bis 15 kW, darüber + CHF 420 pro kW
Zusatz Erdsonde mit Regeneration oder ohne FrostschutzmittelCHF 3'000 + CHF 100 pro kW
Erstinstallation Wärmeverteilung (Ersatz Elektro-/Einzelheizungen)CHF 15'000 bis 250 m² EBF, darüber CHF 60 pro m²
GEAK Plus (Gebäude vor 2000)CHF 1'000 für Ein- und Zweifamilienhäuser

Quelle: Förderprogramm Kanton Zürich 2026 (Version 1.1.2026). Der Beitrag an die Wärmepumpe beträgt höchstens 50 Prozent der massgebenden Investitionskosten und wird mit höchstens 50 W pro m² Energiebezugsfläche berechnet.

Voraussetzungen

Damit der Kanton zahlt, muss Folgendes erfüllt sein:

  • Die Wärmepumpe ersetzt eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung in einem bestehenden Gebäude
  • Gesuch vor Baubeginn über die kantonale Gesuchplattform
  • Bis 15 kW: Wärmepumpen-System-Modul (WPSM)
  • Die Liegenschaft liegt nicht in einem Wärmeverbund-Gebiet der kommunalen Energieplanung
  • Die Wärmepumpe ist Hauptheizung ohne fossile Zusatzheizung
Gemeinden im Bezirk Bülach

Zusätzliche Förderung Ihrer Gemeinde

Einzelne Gemeinden und Energieversorger im Bezirk Bülach ergänzen die kantonale Förderung. Kommunale Gesuche werden separat eingereicht – wir prüfen für Ihre Adresse, was dazukommt.

Gemeinde / TrägerGefördert wirdBeitrag
Opfikon (Energiefonds EnFO)Wärmepumpen, Photovoltaik, Solarkollektoren – Gesuch vor Baubeginngemäss Ausführungsbestimmungen
Bülach (Stadt und EKZ)Ersatz von Elektroheizung und Elektroboilermindestens CHF 15'000 gesamt
WallisellenErst-Energieberatungbis 3 Stunden bezahlt die Stadt
WallisellenGeologische Abklärung Erdsonde, Fernwärmeanschluss u. a.gemäss Reglement 2026
DietlikonKurzberatung vor Ort (CHF 550)vollständig durch die Gemeinde
DietlikonGEAK Plus EinfamilienhausCHF 1'550 Beiträge, Eigenanteil CHF 1'250
KlotenEnergieberatungkostenlos
Rafz, EglisauKommunales Förderprogramm EnergieBeträge auf Anfrage
EKZ (Kundschaft)Wärmepumpenboiler statt Elektroboiler (Inbetriebnahme 5/2026 bis 12/2027)CHF 800

Stand September 2026, recherchiert auf den offiziellen Seiten der Gemeinden und Energieversorger. Programme können sich ändern oder ausgeschöpft sein. Massgebend sind die aktuellen Reglemente; wir prüfen den Stand vor jedem Gesuch.

Die übrigen Gemeinden – etwa Bassersdorf, Embrach, Glattfelden oder Bachenbülach – haben nach unserer Recherche kein eigenes Förderprogramm für Wärmepumpen. Regionale Beratung bieten die Energieregion Zürcher Unterland (ERZU) und die EnergieGenossenschaft Zürcher Unterland (EGZU). Mehr zur Region: Wärmepumpe Bülach und Wärmepumpe Kloten.

Systemwahl

Drei Wärmepumpen-Systeme – drei Fördersätze

Welches System im Bezirk Bülach passt, hängt von Grundstück, Heizlast, Lärmschutz und Untergrund ab. Die Förderung unterscheidet sich deutlich.

Luft-Wasser-Wärmepumpe Bezirk Bülach

Luft-Wasser-Wärmepumpe

Die häufigste Lösung beim Heizungsersatz: kein Bohren, geringer Platzbedarf, in wenigen Tagen montiert. Wichtig ist ein Aufstellort, der den Lärmschutz gegenüber den Nachbarn einhält.

Förderbeitrag Kanton Zürich 2026

CHF 2'900

+ CHF 160 pro kW über 15 kW · Richtpreis EFH ca. CHF 22'000 – 42'000

Mehr zur Luft-Wasser-Wärmepumpe →
Erdsonden-Wärmepumpe Bezirk Bülach

Erdsonden-Wärmepumpe

Sehr effizient und leise, kein Aussengerät. Ob im Bezirk Bülach an Ihrem Standort gebohrt werden darf, zeigt der Wärmenutzungsatlas des Kantons – das prüfen wir vor der Offerte.

Förderbeitrag Kanton Zürich 2026

CHF 6'800

+ CHF 420 pro kW über 15 kW · Richtpreis EFH ca. CHF 38'000 – 55'000

Mehr zur Erdsonden-Wärmepumpe →
Wasser-Wasser-Wärmepumpe Bezirk Bülach

Wasser-Wasser-Wärmepumpe

Nutzt Grundwasser als Wärmequelle und erreicht die höchsten Wirkungsgrade. Setzt eine wasserrechtliche Konzession und einen geeigneten Grundwasserstandort voraus.

Förderbeitrag Kanton Zürich 2026

CHF 6'800

+ CHF 420 pro kW über 15 kW · Richtpreis EFH ca. CHF 45'000 – 75'000

Mehr zur Wasser-Wasser-Wärmepumpe →

Lieber telefonisch? Wir rufen zurück.

Name, Telefonnummer und PLZ genügen. Wir melden uns innerhalb eines Werktags, klären Ihre Ausgangslage am Telefon und vereinbaren bei Bedarf eine kostenlose Besichtigung vor Ort.

Oder direkt anrufen: +41 44 850 55 88
Mo–Fr 08:00–17:00 Uhr

Lieber sofort eine Offerte?In 60 Sekunden unverbindlich anfragen – ganz ohne Anruf.
Offerte in 60 Sekunden →
Ablauf

So beantragen Sie die Fördergelder mit den HeizungsProfis

Sie unterschreiben eine Vollmacht – den Rest erledigen wir. Das Gesuch läuft vollständig online über die Gesuchplattform des Kantons Zürich.

1

Kostenlose Besichtigung

Wir prüfen Heizung, Heizlast, Aufstellort und ob Ihre Liegenschaft in einem Wärmeverbund-Gebiet liegt. Termin meist innert 1 bis 3 Tagen.

2

Offerte mit Förderung

Festpreis-Offerte innert einer Woche – kantonale und kommunale Beiträge sind bereits ausgewiesen.

3

Vollmacht & Unterlagen

Sie unterschreiben die kantonale Vollmacht. Wir sammeln Offerte, Fotos der alten Heizung, Pläne und WPSM-Bestätigung.

4

Gesuch einreichen

Wir reichen das Gesuch vor Baubeginn ein. Die Plattform sendet sofort eine Eingangsbestätigung, die Zusage folgt innert 4 Wochen.

5

Einbau & Inbetriebnahme

Parallel läuft die Meldung an die Gemeinde (30 Tage). Der Einbau dauert 2 bis 5 Tage, danach Inbetriebnahme und WPSM-Zertifikat.

6

Abschluss & Auszahlung

Wir reichen Rechnungen und Zertifikat ein. Der Beitrag wird 30 Tage nach dem Auszahlungsschreiben auf Ihr Konto überwiesen.

Dauer & Unterlagen

Wie lange dauert es bis zum Förderbeitrag?

SchrittDauer
Besichtigung und Offerte1 bis 2 Wochen
Eingangsbestätigung des Gesuchssofort, automatisch per E-Mail
Rechtsverbindliche Förderzusageinnert 4 Wochen nach vollständigen Unterlagen
Meldeverfahren bei der Gemeinde30 Tage Prüffrist
Einbau Luft-Wasser-Wärmepumpe2 bis 5 Tage
Frist für Umsetzung und Abschluss2 Jahre ab Zusage
Auszahlung30 Tage nach Auszahlungsschreiben

Fristen gemäss Förderprogramm Kanton Zürich 2026. Die Prüfdauer der Abschlussunterlagen ist nicht offiziell festgelegt.

Diese Unterlagen braucht es

  • Für das Gesuch: Offerte, Foto der bestehenden Heizung mit Typenschild, Pläne mit Energiebezugsfläche, WPSM-Bestätigung (bis 15 kW)
  • Erdsonde zusätzlich: Gütesiegel der Bohrfirma, bei Regeneration das Gesuch um gewässerschutzrechtliche Bewilligung
  • Für die Auszahlung: WPSM-Anlagezertifikat, Rechnungen, Kontoangaben (IBAN), bei Wasser-Wasser die Konzession

Wichtig: Bauen darf man ab der Eingangsbestätigung – das Risiko einer Absage trägt dann aber der Bauherr. Als Baubeginn gilt bei Luft-Wasser die Installation, bei Erdsonden die Bohrung, bei Grundwasser die Erteilung der Konzession. Mehr zum Verfahren: Planung & Bewilligung.

Beispielrechnung

Was bleibt nach Förderung und Steuerabzug?

PositionBetrag
Investition Luft-Wasser-Wärmepumpe EFH, 10 kW (Beispiel)CHF 40'000
Förderbeitrag Kanton Zürich– CHF 2'900
Restbetrag: steuerlich wie Unterhaltskosten abzugsfähigSteuerersparnis je nach Einkommen

Vereinfachtes Beispiel. Investitionen in Energiesparmassnahmen an bestehenden Gebäuden sind im Kanton Zürich wie Unterhaltskosten abzugsfähig – nur der nicht geförderte Teil, verteilbar auf bis zu drei Steuerperioden (Merkblatt ZStB Nr. 30.4).

Mit Elektroheizung bis CHF 17'900

Wer eine Elektroheizung ohne Wasserverteilung ersetzt, erhält zusätzlich bis CHF 15'000 für neue Radiatoren oder eine Bodenheizung – hier gilt kein 50-Prozent-Deckel, sondern bis 100 Prozent der Kosten.

Lokal

Wärmeverbünde und Energieberatung im Bezirk Bülach

Liegt Ihre Liegenschaft in einem Wärmeverbund-Gebiet, zahlt der Kanton für die Wärmepumpe in der Regel nichts. Deshalb prüfen wir die kommunale Energieplanung vor der Offerte.

≋

Energieverbund Bülach

Energie 360° baut mit Abwärme der ARA Furt einen Energieverbund, erste Lieferungen ab Herbst 2028. Die Stadt hat einen Energieplan mit Verbundgebieten.

◉

Wallisellen und Embrach

Wallisellen prüft thermische Netze mit Bau frühestens 2029. In Embrach versorgt der Energieverbund Breiti West rund 260 Liegenschaften mit Holzwärme.

✎

Beratung im Unterland

ERZU in Bülach und die EGZU bieten Energieberatung für das Zürcher Unterland – die Impulsberatung der EGZU ist kostenlos.

Einsatzgebiet

Unsere Gemeinden im Bezirk Bülach

Die HeizungsProfis sind im ganzen Bezirk Bülach für Sie da – vom Sitz in Oberglatt aus mit kurzen Wegen. Zum Bezirk gehören:

BülachBachenbülachBassersdorfDietlikonEglisauEmbrachFreienstein-TeufenGlattfeldenHochfeldenHöriHüntwangenKlotenLufingenNürensdorfOberembrachOpfikonRafzRorbasWallisellenWasterkingenWilWinkel

Alle Einsatzorte im Überblick

FAQ

Häufige Fragen zu Fördergeldern im Bezirk Bülach

Wie viel Förderung gibt es für eine Wärmepumpe im Bezirk Bülach?

Der Kanton Zürich zahlt 2026 beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung CHF 2'900 für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe und CHF 6'800 für eine Erdsonden- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe bis 15 kW, jeweils mit Zuschlag pro zusätzlichem kW. Kommunal gibt es im Bezirk Bülach vor allem Beratungsbeiträge, etwa in Wallisellen und Dietlikon, sowie den Energiefonds in Opfikon.

Wie beantrage ich die Fördergelder mit den HeizungsProfis?

Sie unterschreiben die kantonale Vollmacht für die Gesuchabwicklung. Wir stellen die Unterlagen zusammen, reichen das Gesuch vor Baubeginn über die Gesuchplattform des Kantons ein, kümmern uns um kommunale Gesuche und reichen nach der Inbetriebnahme die Abschlussunterlagen für die Auszahlung ein.

Wie lange dauert es bis zur Förderzusage und zur Auszahlung?

Die rechtsverbindliche Zusage kommt innert vier Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Ab der Zusage haben Sie zwei Jahre Zeit für Umsetzung und Abschlussmeldung. Ausbezahlt wird 30 Tage nach dem Auszahlungsschreiben.

Darf ich vor der Förderzusage mit dem Bau beginnen?

Ja, ab der automatischen Eingangsbestätigung der Gesuchplattform. Das Risiko einer Absage trägt dann aber der Bauherr. Wer vor dem Gesuch baut, verliert den Anspruch vollständig. Als Baubeginn gilt bei Luft-Wasser-Wärmepumpen die Installation, bei Erdsonden die Bohrung.

Gibt es Förderung, wenn meine Liegenschaft in einem Wärmeverbund-Gebiet liegt?

Für die Wärmepumpe in der Regel nicht. Liegt die Liegenschaft gemäss kommunaler Energieplanung in einem Verbundgebiet, fällt die kantonale Förderung weg – ausser der Betreiber bestätigt, dass kein Anschluss vorgesehen ist, oder der Verbund ist deutlich teurer. Der Anschluss an den Verbund selbst wird gefördert. Wir prüfen das vor der Offerte.

Kann ich kantonale und kommunale Förderung kombinieren?

Ja. Kommunale Programme dürfen zusätzlich bezogen werden, die Gesuche laufen aber separat. Nicht kombinierbar ist die kantonale Förderung mit Programmen wie KliK oder Energie Zukunft Schweiz.

Sind die Kosten für die Wärmepumpe steuerlich abzugsfähig?

Im Kanton Zürich sind Investitionen in Energiesparmassnahmen an bestehenden Gebäuden wie Unterhaltskosten abzugsfähig, und zwar der nicht geförderte Teil. Was nicht in einem Jahr abgezogen werden kann, lässt sich auf die zwei folgenden Steuerperioden übertragen.