Fördergelder 2026

Solarförderung im Kanton Zürich – echte Zahlen 2026

Wie viel Förderung bekommen Sie wirklich für Ihre Photovoltaikanlage? Einmalvergütung, Steuerabzug und Gemeindebeiträge – transparent erklärt, mit Rechenbeispiel und aktuellen Sätzen. Wir prüfen und beantragen alle Fördergelder für Sie.

So funktioniert die Förderung

Solarförderung im Kanton Zürich: Bund statt Kanton

Anders als bei Wärmepumpen kommt die Förderung für Photovoltaik im Kanton Zürich nicht vom Kanton, sondern vom Bund: über die sogenannte Einmalvergütung (EIV), die von Pronovo ausbezahlt wird. Der Kanton Zürich fördert reine PV-Anlagen bewusst nicht selbst und verweist für die Solarförderung auf den Bund. Eine Übersicht der Photovoltaik-Förderung nach Gemeinde im Kanton Zürich mit Tarifen der Netzbetreiber bietet auch PV-Offerten Zürich.

Zusätzlich können Sie die Investition von den Steuern abziehen, und einzelne Gemeinden sowie Energieversorger zahlen freiwillige Zusatzbeiträge. In Summe deckt die Förderung so einen erheblichen Teil Ihrer Kosten.

Zwei Solarteure montieren Photovoltaik-Module auf dem Dach eines Einfamilienhauses im Kanton Zürich

Wer fördert was

Die drei Quellen Ihrer Solarförderung

Photovoltaik wird im Kanton Zürich aus drei Töpfen unterstützt. Erst die Kombination macht Ihre Anlage richtig wirtschaftlich.

1

Bund – Einmalvergütung

ca. CHF 450–540 / kWp

Einmaliger Investitionsbeitrag (EIV) von Pronovo, abhängig von der Anlagengrösse. Wird nach Inbetriebnahme ausbezahlt.

2

Steuerabzug

oft mehrere 1000 CHF

Die Investition ist – abzüglich Förderung – vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Bei 25 % Grenzsteuersatz spürbar.

3

Gemeinde und EVU

je nach Wohnort

Einzelne Gemeinden und Energieversorger im Kanton Zürich zahlen freiwillige Zusatzbeiträge. Wir prüfen Ihre Gemeinde.

Echte Zahlen

Einmalvergütung nach Anlagengrösse

Richtwerte für die Förderung durch die Einmalvergütung. Je grösser die Anlage, desto tiefer der Beitrag pro kWp.

Anlagengrösse

Förderung pro kWp

Einmalvergütung gesamt

5 kWp · kleines EFH

ca. CHF 540

ca. CHF 2’700

8 kWp · Einfamilienhaus

ca. CHF 525

ca. CHF 4’200

10 kWp · EFH Standard

ca. CHF 520

ca. CHF 5’200

15 kWp · grosses EFH

ca. CHF 500

ca. CHF 7’500

25 kWp · MFH / Gewerbe

ca. CHF 460

ca. CHF 11’500

50 kWp · grosses Dach

ca. CHF 420

ca. CHF 21’000

Richtwerte inkl. Grund- und Leistungsbeitrag, Stand Mitte 2026. Die Sätze werden halbjährlich an die Marktpreise angepasst – verbindlich ist der Tarifrechner von Pronovo. Auszahlung erst nach Inbetriebnahme (Wartezeit aktuell ca. 4–8 Monate).

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Rechenbeispiel und Statistik

So viel bleibt nach Förderung wirklich übrig

Beispiel einer typischen 10-kWp-Anlage auf einem Einfamilienhaus im Kanton Zürich – von den Bruttokosten bis zur Netto-Investition nach Förderung und Steuern.

Kostenaufstellung 10-kWp-Anlage (Einfamilienhaus)

Beispielrechnung, gerundet · Kanton Zürich · Stand 2026

Bruttokosten der Anlage: CHF 22’000

− Einmalvergütung (EIV): − CHF 5’200

− Steuerersparnis (25 % Grenzsteuersatz): − CHF 4’200

= Netto-Investition: CHF 12’600

Rund 43 % der Bruttokosten werden durch Förderung und Steuerabzug gedeckt. Der eingespeiste Überschussstrom und der Eigenverbrauch senken die Kosten über die Laufzeit zusätzlich.

~43 %

der Kosten durch Förderung und Steuern gedeckt

9,5 GW

installierte PV-Leistung Schweiz (Ende 2025)

338’270

PV-Anlagen in der Schweiz (Ende 2025)

30+ J.

Lebensdauer einer Solaranlage

Wichtig: Die Einmalvergütung wird nach der Inbetriebnahme bei Pronovo angemeldet. Kantonale und kommunale Beiträge sowie Kombi-Förderungen (z. B. mit Dachdämmung) müssen dagegen vor Baubeginn beantragt werden. Wer zuerst baut, verliert diese Ansprüche.

In 4 Schritten zur Förderung

Wir sichern Ihre Fördergelder

Sie müssen sich um keine Formulare kümmern – wir übernehmen Prüfung, Anmeldung und Abwicklung sämtlicher Förderungen.

1

Förder-Check

Wir prüfen EIV, Steuerabzug und Beiträge Ihrer Gemeinde für Ihr konkretes Objekt.

2

Gesuche einreichen

Wir stellen die nötigen Gesuche fristgerecht – kommunale Beiträge vor Baubeginn.

3

Installation

Unsere eigenen Fachleute montieren die Anlage sauber und termingerecht.

4

Auszahlung EIV

Nach Inbetriebnahme melden wir die Anlage bei Pronovo an und sichern die Einmalvergütung.

Häufige Fragen

Solarförderung Kanton Zürich – FAQ

Welche Solarförderung gibt es im Kanton Zürich?

Photovoltaik wird über die eidgenössische Einmalvergütung (EIV) des Bundes gefördert, abgewickelt über Pronovo. Der Kanton Zürich fördert reine PV-Anlagen nicht direkt, sondern Wärmepumpen und Gebäudedämmung. Dazu kommen Steuerabzug und teils Gemeinde- bzw. EVU-Beiträge.

Wie hoch ist die Einmalvergütung pro kWp?

Für kleine Anlagen rund CHF 450 bis 540 pro kWp, mit steigender Grösse sinkt der Satz. Eine 10-kWp-Anlage erhält aktuell rund CHF 5’000 bis 5’500. Die Sätze werden halbjährlich angepasst – verbindlich ist der Pronovo-Tarifrechner.

Fördert der Kanton Zürich Photovoltaik direkt?

Nein. Der Kanton verweist für die PV-Förderung ausdrücklich auf den Bund (Pronovo). Kantonale Beiträge gibt es für Wärmepumpen, Gebäudedämmung und thermische Solaranlagen – reine PV-Anlagen ohne gleichzeitige Dachdämmung werden kantonal nicht gefördert.

Kann ich die Photovoltaikanlage von den Steuern abziehen?

Ja. Die Investitionskosten sind – abzüglich erhaltener Förderung – vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Bei einem Grenzsteuersatz von 25 % ergibt das schnell mehrere tausend Franken Ersparnis.

Wann muss ich das Fördergesuch stellen?

Die EIV melden Sie nach Inbetriebnahme bei Pronovo an. Kommunale und kombinierte Förderungen müssen vor Baubeginn beantragt werden. Wir behalten die Fristen für Sie im Blick und übernehmen die Anmeldung.

Quellen: Pronovo AG (Einmalvergütung Photovoltaik) · Kanton Zürich, Energieförderung (zh.ch) · Swissolar / Bundesamt für Energie (Marktzahlen 2025). Förderbeträge sind Richtwerte und werden periodisch angepasst; massgebend sind die offiziellen Stellen zum Zeitpunkt des Gesuchs.