Fördergelder 2026
Solarförderung im Kanton Zürich – echte Zahlen 2026
Wie viel Förderung bekommen Sie wirklich für Ihre Photovoltaikanlage? Einmalvergütung, Steuerabzug und Gemeindebeiträge – transparent erklärt, mit Rechenbeispiel und aktuellen Sätzen. Wir prüfen und beantragen alle Fördergelder für Sie.
- Förderung inklusive
- Anmeldung übernehmen wir
- Regional im Kanton Zürich
So funktioniert die Förderung
Solarförderung im Kanton Zürich: Bund statt Kanton
Anders als bei Wärmepumpen kommt die Förderung für Photovoltaik im Kanton Zürich nicht vom Kanton, sondern vom Bund: über die sogenannte Einmalvergütung (EIV), die von Pronovo ausbezahlt wird. Der Kanton Zürich fördert reine PV-Anlagen bewusst nicht selbst und verweist für die Solarförderung auf den Bund. Eine Übersicht der Photovoltaik-Förderung nach Gemeinde im Kanton Zürich mit Tarifen der Netzbetreiber bietet auch PV-Offerten Zürich.
Zusätzlich können Sie die Investition von den Steuern abziehen, und einzelne Gemeinden sowie Energieversorger zahlen freiwillige Zusatzbeiträge. In Summe deckt die Förderung so einen erheblichen Teil Ihrer Kosten.
- Einmalvergütung des Bundes (EIV) via Pronovo
- Steuerabzug der Investitionskosten
- Mögliche Gemeinde- und EVU-Beiträge
- Wir prüfen und beantragen alles für Sie
Wer fördert was
Die drei Quellen Ihrer Solarförderung
Photovoltaik wird im Kanton Zürich aus drei Töpfen unterstützt. Erst die Kombination macht Ihre Anlage richtig wirtschaftlich.
Bund – Einmalvergütung
ca. CHF 450–540 / kWp
Einmaliger Investitionsbeitrag (EIV) von Pronovo, abhängig von der Anlagengrösse. Wird nach Inbetriebnahme ausbezahlt.
Steuerabzug
oft mehrere 1000 CHF
Die Investition ist – abzüglich Förderung – vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Bei 25 % Grenzsteuersatz spürbar.
Gemeinde und EVU
je nach Wohnort
Einzelne Gemeinden und Energieversorger im Kanton Zürich zahlen freiwillige Zusatzbeiträge. Wir prüfen Ihre Gemeinde.
Echte Zahlen
Einmalvergütung nach Anlagengrösse
Richtwerte für die Förderung durch die Einmalvergütung. Je grösser die Anlage, desto tiefer der Beitrag pro kWp.
Anlagengrösse
Förderung pro kWp
Einmalvergütung gesamt
5 kWp · kleines EFH
ca. CHF 540
ca. CHF 2’700
8 kWp · Einfamilienhaus
ca. CHF 525
ca. CHF 4’200
10 kWp · EFH Standard
ca. CHF 520
ca. CHF 5’200
15 kWp · grosses EFH
ca. CHF 500
ca. CHF 7’500
25 kWp · MFH / Gewerbe
ca. CHF 460
ca. CHF 11’500
50 kWp · grosses Dach
ca. CHF 420
ca. CHF 21’000
Richtwerte inkl. Grund- und Leistungsbeitrag, Stand Mitte 2026. Die Sätze werden halbjährlich an die Marktpreise angepasst – verbindlich ist der Tarifrechner von Pronovo. Auszahlung erst nach Inbetriebnahme (Wartezeit aktuell ca. 4–8 Monate).
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Rechenbeispiel und Statistik
So viel bleibt nach Förderung wirklich übrig
Beispiel einer typischen 10-kWp-Anlage auf einem Einfamilienhaus im Kanton Zürich – von den Bruttokosten bis zur Netto-Investition nach Förderung und Steuern.
Kostenaufstellung 10-kWp-Anlage (Einfamilienhaus)
Beispielrechnung, gerundet · Kanton Zürich · Stand 2026
Bruttokosten der Anlage: CHF 22’000
− Einmalvergütung (EIV): − CHF 5’200
− Steuerersparnis (25 % Grenzsteuersatz): − CHF 4’200
= Netto-Investition: CHF 12’600
Rund 43 % der Bruttokosten werden durch Förderung und Steuerabzug gedeckt. Der eingespeiste Überschussstrom und der Eigenverbrauch senken die Kosten über die Laufzeit zusätzlich.
~43 %
der Kosten durch Förderung und Steuern gedeckt
9,5 GW
installierte PV-Leistung Schweiz (Ende 2025)
338’270
PV-Anlagen in der Schweiz (Ende 2025)
30+ J.
Lebensdauer einer Solaranlage
Wichtig: Die Einmalvergütung wird nach der Inbetriebnahme bei Pronovo angemeldet. Kantonale und kommunale Beiträge sowie Kombi-Förderungen (z. B. mit Dachdämmung) müssen dagegen vor Baubeginn beantragt werden. Wer zuerst baut, verliert diese Ansprüche.
In 4 Schritten zur Förderung
Wir sichern Ihre Fördergelder
Sie müssen sich um keine Formulare kümmern – wir übernehmen Prüfung, Anmeldung und Abwicklung sämtlicher Förderungen.
Förder-Check
Wir prüfen EIV, Steuerabzug und Beiträge Ihrer Gemeinde für Ihr konkretes Objekt.
Gesuche einreichen
Wir stellen die nötigen Gesuche fristgerecht – kommunale Beiträge vor Baubeginn.
Installation
Unsere eigenen Fachleute montieren die Anlage sauber und termingerecht.
Auszahlung EIV
Nach Inbetriebnahme melden wir die Anlage bei Pronovo an und sichern die Einmalvergütung.
Häufige Fragen
Solarförderung Kanton Zürich – FAQ
Photovoltaik wird über die eidgenössische Einmalvergütung (EIV) des Bundes gefördert, abgewickelt über Pronovo. Der Kanton Zürich fördert reine PV-Anlagen nicht direkt, sondern Wärmepumpen und Gebäudedämmung. Dazu kommen Steuerabzug und teils Gemeinde- bzw. EVU-Beiträge.
Für kleine Anlagen rund CHF 450 bis 540 pro kWp, mit steigender Grösse sinkt der Satz. Eine 10-kWp-Anlage erhält aktuell rund CHF 5’000 bis 5’500. Die Sätze werden halbjährlich angepasst – verbindlich ist der Pronovo-Tarifrechner.
Nein. Der Kanton verweist für die PV-Förderung ausdrücklich auf den Bund (Pronovo). Kantonale Beiträge gibt es für Wärmepumpen, Gebäudedämmung und thermische Solaranlagen – reine PV-Anlagen ohne gleichzeitige Dachdämmung werden kantonal nicht gefördert.
Ja. Die Investitionskosten sind – abzüglich erhaltener Förderung – vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Bei einem Grenzsteuersatz von 25 % ergibt das schnell mehrere tausend Franken Ersparnis.
Die EIV melden Sie nach Inbetriebnahme bei Pronovo an. Kommunale und kombinierte Förderungen müssen vor Baubeginn beantragt werden. Wir behalten die Fristen für Sie im Blick und übernehmen die Anmeldung.
Quellen: Pronovo AG (Einmalvergütung Photovoltaik) · Kanton Zürich, Energieförderung (zh.ch) · Swissolar / Bundesamt für Energie (Marktzahlen 2025). Förderbeträge sind Richtwerte und werden periodisch angepasst; massgebend sind die offiziellen Stellen zum Zeitpunkt des Gesuchs.