Fördergelder 2026 · Bezirk Winterthur

Fördergelder Wärmepumpe im Bezirk Winterthur

Aktuelle Beiträge, Ablauf und Fristen

Im Bezirk Winterthur zahlt der Kanton an Ihre Wärmepumpe. Die Stadt Winterthur fördert ergänzend Wärmenetzanschlüsse und den GEAK Plus und entschädigt bei der Stilllegung des Gasnetzes. Hier finden Sie alle Beiträge, den Ablauf und die Fristen.

Fördergesuch
inklusive

Bezirk Winterthur
& Umgebung

Festpreis-
Offerte

Alles aus
einer Hand

ab CHF 2'900Kanton für Luft-Wasser-WP
4 Wochenbis zur Förderzusage
2 JahreZeit für die Umsetzung
30 Tagebis zur Auszahlung

Fördergelder für Wärmepumpen im Bezirk Winterthur: das Wichtigste

Für die Wärmepumpe selbst gibt es im Bezirk Winterthur den kantonalen Beitrag. Das städtische Förderprogramm Energie Winterthur zahlt nicht an Wärmepumpen, unterstützt aber den Anschluss an ein Wärmenetz, den GEAK Plus, die Gebäudehülle und Photovoltaik.

Besonders wichtig in der Stadt: Stadtwerk Winterthur legt das Gasnetz schrittweise still – im Fernwärmegebiet P1 bis 2030, in weiteren Gebieten bis 2033. Wer heute mit Gas heizt, sollte den Ersatz jetzt planen und die Restwertentschädigung prüfen.

Kanton Zürich 2026

So viel zahlt der Kanton Zürich an Ihre Wärmepumpe

Die kantonale Förderung gilt in allen Gemeinden des Bezirks Winterthur gleich. Sie ist die Basis – kommunale Beiträge kommen gegebenenfalls dazu.

MassnahmeBeitrag Kanton Zürich 2026
Luft-Wasser-WärmepumpeCHF 2'900 bis 15 kW, darüber + CHF 160 pro kW
Erdsonden-WärmepumpeCHF 6'800 bis 15 kW, darüber + CHF 420 pro kW
Wasser-Wasser-WärmepumpeCHF 6'800 bis 15 kW, darüber + CHF 420 pro kW
Zusatz Erdsonde mit Regeneration oder ohne FrostschutzmittelCHF 3'000 + CHF 100 pro kW
Erstinstallation Wärmeverteilung (Ersatz Elektro-/Einzelheizungen)CHF 15'000 bis 250 m² EBF, darüber CHF 60 pro m²
GEAK Plus (Gebäude vor 2000)CHF 1'000 für Ein- und Zweifamilienhäuser

Quelle: Förderprogramm Kanton Zürich 2026 (Version 1.1.2026). Der Beitrag an die Wärmepumpe beträgt höchstens 50 Prozent der massgebenden Investitionskosten und wird mit höchstens 50 W pro m² Energiebezugsfläche berechnet.

Voraussetzungen

Damit der Kanton zahlt, muss Folgendes erfüllt sein:

  • Die Wärmepumpe ersetzt eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung in einem bestehenden Gebäude
  • Gesuch vor Baubeginn über die kantonale Gesuchplattform
  • Bis 15 kW: Wärmepumpen-System-Modul (WPSM)
  • Die Liegenschaft liegt nicht in einem Wärmeverbund-Gebiet der kommunalen Energieplanung
  • Die Wärmepumpe ist Hauptheizung ohne fossile Zusatzheizung
Gemeinden im Bezirk Winterthur

Zusätzliche Förderung Ihrer Gemeinde

Einzelne Gemeinden und Energieversorger im Bezirk Winterthur ergänzen die kantonale Förderung. Kommunale Gesuche werden separat eingereicht – wir prüfen für Ihre Adresse, was dazukommt.

Gemeinde / TrägerGefördert wirdBeitrag
Stadt WinterthurAnschluss an ein Wärmenetz (Ersatz Gas, Öl oder Elektro)CHF 8'000 bis 15 kW, darüber + CHF 20 pro kW
Stadt WinterthurGEAK PlusCHF 500
Stadtwerk WinterthurRestwertentschädigung bei Gasnetz-Stilllegung (Geräte vor 2022)5 % des Anschaffungswerts pro Restjahr
Stadtwerk WinterthurBeratung «erneuerbar heizen» bei Heizungen ab 10 Jahrenkostenlos
Energieberatung Region WinterthurErstberatung, u. a. in Seuzach, Elgg, Wiesendangen, Hettlingen, Pfungen, Turbenthalkostenlos
ElggKommunales Energieförderprogramm 2026–2027 (Heizung, Gebäudehülle)Beträge auf Anfrage

Stand September 2026, recherchiert auf den offiziellen Seiten der Gemeinden und Energieversorger. Programme können sich ändern oder ausgeschöpft sein. Massgebend sind die aktuellen Reglemente; wir prüfen den Stand vor jedem Gesuch.

Die Wärmenetz-Förderung und der GEAK-Beitrag gelten nur im Stadtgebiet Winterthur (Förderprogramm Energie Winterthur, Reglement seit Oktober 2023). In den übrigen Gemeinden des Bezirks haben wir kein eigenes Förderprogramm für Wärmepumpen gefunden – dort gilt die kantonale Förderung. Mehr zur Stadt: Wärmepumpe Winterthur.

Systemwahl

Drei Wärmepumpen-Systeme – drei Fördersätze

Welches System im Bezirk Winterthur passt, hängt von Grundstück, Heizlast, Lärmschutz und Untergrund ab. Die Förderung unterscheidet sich deutlich.

Luft-Wasser-Wärmepumpe Bezirk Winterthur

Luft-Wasser-Wärmepumpe

Die häufigste Lösung beim Heizungsersatz: kein Bohren, geringer Platzbedarf, in wenigen Tagen montiert. Wichtig ist ein Aufstellort, der den Lärmschutz gegenüber den Nachbarn einhält.

Förderbeitrag Kanton Zürich 2026

CHF 2'900

+ CHF 160 pro kW über 15 kW · Richtpreis EFH ca. CHF 22'000 – 42'000

Mehr zur Luft-Wasser-Wärmepumpe →
Erdsonden-Wärmepumpe Bezirk Winterthur

Erdsonden-Wärmepumpe

Sehr effizient und leise, kein Aussengerät. Ob im Bezirk Winterthur an Ihrem Standort gebohrt werden darf, zeigt der Wärmenutzungsatlas des Kantons – das prüfen wir vor der Offerte.

Förderbeitrag Kanton Zürich 2026

CHF 6'800

+ CHF 420 pro kW über 15 kW · Richtpreis EFH ca. CHF 38'000 – 55'000

Mehr zur Erdsonden-Wärmepumpe →
Wasser-Wasser-Wärmepumpe Bezirk Winterthur

Wasser-Wasser-Wärmepumpe

Nutzt Grundwasser als Wärmequelle und erreicht die höchsten Wirkungsgrade. Setzt eine wasserrechtliche Konzession und einen geeigneten Grundwasserstandort voraus.

Förderbeitrag Kanton Zürich 2026

CHF 6'800

+ CHF 420 pro kW über 15 kW · Richtpreis EFH ca. CHF 45'000 – 75'000

Mehr zur Wasser-Wasser-Wärmepumpe →

Lieber telefonisch? Wir rufen zurück.

Name, Telefonnummer und PLZ genügen. Wir melden uns innerhalb eines Werktags, klären Ihre Ausgangslage am Telefon und vereinbaren bei Bedarf eine kostenlose Besichtigung vor Ort.

Oder direkt anrufen: +41 44 850 55 88
Mo–Fr 08:00–17:00 Uhr

Lieber sofort eine Offerte?In 60 Sekunden unverbindlich anfragen – ganz ohne Anruf.
Offerte in 60 Sekunden →
Ablauf

So beantragen Sie die Fördergelder mit den HeizungsProfis

Sie unterschreiben eine Vollmacht – den Rest erledigen wir. Das Gesuch läuft vollständig online über die Gesuchplattform des Kantons Zürich.

1

Kostenlose Besichtigung

Wir prüfen Heizung, Heizlast, Aufstellort und ob Ihre Liegenschaft in einem Wärmeverbund-Gebiet liegt. Termin meist innert 1 bis 3 Tagen.

2

Offerte mit Förderung

Festpreis-Offerte innert einer Woche – kantonale und kommunale Beiträge sind bereits ausgewiesen.

3

Vollmacht & Unterlagen

Sie unterschreiben die kantonale Vollmacht. Wir sammeln Offerte, Fotos der alten Heizung, Pläne und WPSM-Bestätigung.

4

Gesuch einreichen

Wir reichen das Gesuch vor Baubeginn ein. Die Plattform sendet sofort eine Eingangsbestätigung, die Zusage folgt innert 4 Wochen.

5

Einbau & Inbetriebnahme

Parallel läuft die Meldung an die Gemeinde (30 Tage). Der Einbau dauert 2 bis 5 Tage, danach Inbetriebnahme und WPSM-Zertifikat.

6

Abschluss & Auszahlung

Wir reichen Rechnungen und Zertifikat ein. Der Beitrag wird 30 Tage nach dem Auszahlungsschreiben auf Ihr Konto überwiesen.

Dauer & Unterlagen

Wie lange dauert es bis zum Förderbeitrag?

SchrittDauer
Besichtigung und Offerte1 bis 2 Wochen
Eingangsbestätigung des Gesuchssofort, automatisch per E-Mail
Rechtsverbindliche Förderzusageinnert 4 Wochen nach vollständigen Unterlagen
Meldeverfahren bei der Gemeinde30 Tage Prüffrist
Einbau Luft-Wasser-Wärmepumpe2 bis 5 Tage
Frist für Umsetzung und Abschluss2 Jahre ab Zusage
Auszahlung30 Tage nach Auszahlungsschreiben

Fristen gemäss Förderprogramm Kanton Zürich 2026. Die Prüfdauer der Abschlussunterlagen ist nicht offiziell festgelegt.

Diese Unterlagen braucht es

  • Für das Gesuch: Offerte, Foto der bestehenden Heizung mit Typenschild, Pläne mit Energiebezugsfläche, WPSM-Bestätigung (bis 15 kW)
  • Erdsonde zusätzlich: Gütesiegel der Bohrfirma, bei Regeneration das Gesuch um gewässerschutzrechtliche Bewilligung
  • Für die Auszahlung: WPSM-Anlagezertifikat, Rechnungen, Kontoangaben (IBAN), bei Wasser-Wasser die Konzession

Wichtig: Bauen darf man ab der Eingangsbestätigung – das Risiko einer Absage trägt dann aber der Bauherr. Als Baubeginn gilt bei Luft-Wasser die Installation, bei Erdsonden die Bohrung, bei Grundwasser die Erteilung der Konzession. Mehr zum Verfahren: Planung & Bewilligung.

Beispielrechnung

Was bleibt nach Förderung und Steuerabzug?

PositionBetrag
Investition Luft-Wasser-Wärmepumpe EFH, 10 kW (Beispiel)CHF 40'000
Förderbeitrag Kanton Zürich– CHF 2'900
Restbetrag: steuerlich wie Unterhaltskosten abzugsfähigSteuerersparnis je nach Einkommen

Vereinfachtes Beispiel. Investitionen in Energiesparmassnahmen an bestehenden Gebäuden sind im Kanton Zürich wie Unterhaltskosten abzugsfähig – nur der nicht geförderte Teil, verteilbar auf bis zu drei Steuerperioden (Merkblatt ZStB Nr. 30.4).

Mit Elektroheizung bis CHF 17'900

Wer eine Elektroheizung ohne Wasserverteilung ersetzt, erhält zusätzlich bis CHF 15'000 für neue Radiatoren oder eine Bodenheizung – hier gilt kein 50-Prozent-Deckel, sondern bis 100 Prozent der Kosten.

Lokal

Wärmeverbünde und Energieberatung im Bezirk Winterthur

Liegt Ihre Liegenschaft in einem Wärmeverbund-Gebiet, zahlt der Kanton für die Wärmepumpe in der Regel nichts. Deshalb prüfen wir die kommunale Energieplanung vor der Offerte.

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Gasnetz-Stilllegung

Fernwärmegebiet P1 bis 2030, übrige P- und E-Gebiete bis 2033. Beispiel von Stadtwerk: Gasheizung von 2018 für CHF 28'000, Stilllegung 2033 – Entschädigung CHF 7'000.

◉

Energieportal der Stadt

Die städtische Energieberatung an der Pionierstrasse 7 und das Energieportal zeigen, ob sich eine Liegenschaft für Wärmepumpe oder Wärmenetz eignet.

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Beratung in der Region

Die Energieberatung Region Winterthur bietet in elf Gemeinden des Bezirks eine kostenlose, neutrale Erstberatung von 60 Minuten.

Einsatzgebiet

Unsere Gemeinden im Bezirk Winterthur

Die HeizungsProfis sind im ganzen Bezirk Winterthur für Sie da – vom Sitz in Oberglatt aus mit kurzen Wegen. Zum Bezirk gehören:

WinterthurAltikonBrüttenDägerlenDättlikonDinhardElggEllikon an der ThurElsauHagenbuchHettlingenNeftenbachPfungenRickenbachSchlattSeuzachTurbenthalWiesendangenZell

Alle Einsatzorte im Überblick

FAQ

Häufige Fragen zu Fördergeldern im Bezirk Winterthur

Wie viel Förderung gibt es für eine Wärmepumpe im Bezirk Winterthur?

Der Kanton Zürich zahlt 2026 beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung CHF 2'900 für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe und CHF 6'800 für eine Erdsonden- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe bis 15 kW, jeweils mit Zuschlag pro zusätzlichem kW. Die Stadt Winterthur zahlt nicht an die Wärmepumpe selbst, fördert aber Wärmenetzanschlüsse mit CHF 8'000, den GEAK Plus mit CHF 500 und entschädigt bei der Stilllegung des Gasnetzes.

Wie beantrage ich die Fördergelder mit den HeizungsProfis?

Sie unterschreiben die kantonale Vollmacht für die Gesuchabwicklung. Wir stellen die Unterlagen zusammen, reichen das Gesuch vor Baubeginn über die Gesuchplattform des Kantons ein, kümmern uns um kommunale Gesuche und reichen nach der Inbetriebnahme die Abschlussunterlagen für die Auszahlung ein.

Wie lange dauert es bis zur Förderzusage und zur Auszahlung?

Die rechtsverbindliche Zusage kommt innert vier Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Ab der Zusage haben Sie zwei Jahre Zeit für Umsetzung und Abschlussmeldung. Ausbezahlt wird 30 Tage nach dem Auszahlungsschreiben.

Darf ich vor der Förderzusage mit dem Bau beginnen?

Ja, ab der automatischen Eingangsbestätigung der Gesuchplattform. Das Risiko einer Absage trägt dann aber der Bauherr. Wer vor dem Gesuch baut, verliert den Anspruch vollständig. Als Baubeginn gilt bei Luft-Wasser-Wärmepumpen die Installation, bei Erdsonden die Bohrung.

Gibt es Förderung, wenn meine Liegenschaft in einem Wärmeverbund-Gebiet liegt?

Für die Wärmepumpe in der Regel nicht. Liegt die Liegenschaft gemäss kommunaler Energieplanung in einem Verbundgebiet, fällt die kantonale Förderung weg – ausser der Betreiber bestätigt, dass kein Anschluss vorgesehen ist, oder der Verbund ist deutlich teurer. Der Anschluss an den Verbund selbst wird gefördert. Wir prüfen das vor der Offerte.

Kann ich kantonale und kommunale Förderung kombinieren?

Ja. Kommunale Programme dürfen zusätzlich bezogen werden, die Gesuche laufen aber separat. Nicht kombinierbar ist die kantonale Förderung mit Programmen wie KliK oder Energie Zukunft Schweiz.

Sind die Kosten für die Wärmepumpe steuerlich abzugsfähig?

Im Kanton Zürich sind Investitionen in Energiesparmassnahmen an bestehenden Gebäuden wie Unterhaltskosten abzugsfähig, und zwar der nicht geförderte Teil. Was nicht in einem Jahr abgezogen werden kann, lässt sich auf die zwei folgenden Steuerperioden übertragen.

Was bekomme ich, wenn das Gasnetz in Winterthur stillgelegt wird?

Stadtwerk Winterthur zahlt für Gasgeräte, die vor dem 1. Januar 2022 installiert wurden, eine Restwertentschädigung von 5 Prozent des Anschaffungswerts pro Restjahr bis zur Stilllegung. Auch wer früher freiwillig umsteigt, profitiert – Stichtag ist das Stilllegungsdatum. Beispiel: Gasheizung von 2018 für CHF 28'000, Stilllegung 2033, ergibt CHF 7'000.

Gas-Stilllegung in Winterthur: Betrifft es Ihr Haus?

Stadtwerk Winterthur legt bis Ende 2033 rund zwei Drittel des Gasnetzes still – in den Fernwärmegebieten bereits bis Ende 2030. Betroffene Eigentümer werden mindestens zwei Jahre vorher schriftlich informiert. Für noch junge Gasheizungen gibt es eine Restwertentschädigung.

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