Förderprogramme für Wärmepumpen im Kanton Zürich
Attraktive Fördergelder sichern und nachhaltig sparen.
Der Kanton Zürich und seine Bezirke unterstützen den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme mit attraktiven Förderbeiträgen. Hier erfahren Sie, welche Fördergelder für Wärmepumpen verfügbar sind und wie Sie diese optimal nutzen.
Jetzt bis zu
CHF 15.000.-
Fördergelder sichern
Wärmepumpen Fördergelder Zürich
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Nachhaltig & Zukunftsicher
Reduzieren Sie CO₂-Emissionen und machen Sie sich unabhängiger von fossilen Energien
Attraktive Fördergelder
Profitieren Sie von kantonalen und kommunalen Beiträgen - bis zu CHF 17.000.- möglich.
Regionale Unterstützung
Förderprogramme im Kanton Zürich und in vielen Bezirken und Gemeinden verfügbar.
Einfach und unkompliziert
Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und bei allen nötigen Schritten.
Aktuelle Fördergelder für Wärmepumpen
Die Höhe der Förderbeiträge richtet sich nach dem gewählten System und Ihrem Standort. Zusätzlich können Beiträge von Gemeinden und Energieversorgern verfügbar sein.
- Kanton Zürich, Luft-Wasser-Wärmepumpe: CHF 2'900 (bis 15 kW)
- Kanton Zürich, Erdsonde oder Wasser-Wasser: CHF 6'800 (bis 15 kW)
- Neue Wärmeverteilung beim Ersatz einer Elektroheizung: bis CHF 15'000
- Gemeindebeiträge je nach Wohnort, z. B. Stadt Zürich total CHF 8'000 + CHF 120/kW
Beispiel: Förderung einer Luft/Wasser-Wärmepumpe
Bis CHF 17'900 Förderung beim Ersatz einer Elektroheizung
Kanton Zürich: Luft-Wasser-Wärmepumpe bis 15 kW
Kanton Zürich: neue Wärmeverteilung (nur beim Ersatz einer Elektroheizung)
Gemeindebeitrag je nach Wohnort, z. B. Stadt Zürich oder Meilen
Förderung in den Bezirken
Wie hoch sind die Förderbeiträge in Zürich?
Die Grundförderung zahlt der Kanton Zürich in allen Bezirken gleich: ab CHF 2’900 für Luft-Wasser- und ab CHF 6’800 für Erdsonden- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen. Einzelne Städte und Gemeinden ergänzen mit eigenen Beiträgen – hier die wichtigsten pro Bezirk (Stand September 2026). Klicken Sie auf Ihren Bezirk für alle Details, den Ablauf und die Fristen.
Die genauen Förderbeiträge können je nach Gemeinde und Projekt varieren
So einfach erhalten Sie Ihre Förderung
1. Beratung
Wir analysieren Ihre Situation und ermitteln die passende Lösung und Fördermöglichkeiten.
2. Planung & Angebot
Sie erhalten ein transparentes Angebot inklusive möglicher Förderbeiträge.
3. Antragstellung
Wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung bei Kanton, Gemeinden und Versorgern.
4. Umstellung
Nach Beendigung setzen wir Ihr Projekt professionell und zuverlässig um.
5. Förderung sichern
Sie erhalten die Fördergelder und profitieren langfristig von niedrigen Energiekosten.
So einfach erhalten Sie Ihre Förderung
1. Beratung
Wir analysieren Ihre Situation und ermitteln die passende Lösung und Fördermöglichkeiten.
2. Planung & Angebot
Sie erhalten ein transparentes Angebot inklusive möglciher Förderbeiträge.
3. Antragstellung
Wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung bei Kanton, Gemeinden und Versorgern.
4. Umstellung
Nach Beendigung setzen wir Ihr Projket professionell und zuverlässig um.
5. Förderung sichern
Sie erhalten die Fördergelder und profitieren langfristig von niedrigen Energiekosten.
So kommen Sie sicher zu Ihrem Förderbeitrag
Woher das Geld kommt
Die Beiträge stammen aus dem Gebäudeprogramm, das aus der CO2-Abgabe des Bundes und aus kantonalen Mitteln finanziert wird. Der Kanton Zürich wickelt die Gesuche ab. Viele Gemeinden und die Stadt Zürich zahlen zusätzlich eigene Beiträge.
Der häufigste Fehler
Das Gesuch kommt zu spät. Wer bestellt, bohrt oder montiert, bevor das Gesuch eingereicht ist, verliert den Anspruch vollständig. Rückwirkend gibt es nichts. Bei Erdsonden gilt das Gesuch vor der Bohrung, bei Wasser-Wasser-Anlagen vor Erteilung der Konzession.
Förderung und Planung zusammen denken
Die Höhe hängt von System und Leistung ab. Eine sauber berechnete Heizlast schützt vor zu grossen Geräten, die mehr kosten und nicht mehr Förderung bringen. Wir rechnen beides zusammen, damit die Offerte den Förderbeitrag schon enthält.
Ablauf in 5 Schritten
- Besichtigung: Heizlast und System festlegen.
- Offerte: mit eingerechnetem Förderbeitrag.
- Gesuch: wir reichen es beim Kanton und ggf. bei der Gemeinde ein.
- Zusage abwarten, dann Bestellung und Einbau.
- Abschluss: Schlussmeldung mit Rechnungen und Inbetriebnahmeprotokoll, danach Auszahlung.
Wie viel bei mir?
Den Betrag für Ihr Haus berechnen Sie in einer Minute mit dem Förder-Check. Die Beiträge der einzelnen Bezirke finden Sie unter Einsatzorte.
FAQ
Fördergelder Kanton Zürich
Wer hat im Kanton Zürich Anspruch auf Fördergelder für eine Wärmepumpe?
Anspruch haben Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohn- und Gewerbegebäuden im Kanton Zürich, die eine fossile Heizung (Öl oder Gas) oder eine dezentrale Elektroheizung durch eine moderne Wärmepumpe ersetzen. Das Gebäude muss vor der Sanierung bereits beheizt worden sein.
Wie hoch sind die Fördergelder für Wärmepumpen in Zürich?
Die Basisförderung richtet sich nach der Art der Wärmepumpe und der Heizleistung (bis 15 kWth Pauschale, darüber mit kW-Zuschlag):
Luft/Wasser-Wärmepumpe: CHF 2’900.– Pauschale (+ CHF 160.– pro weiteres kWth)
Sole/Wasser-Wärmepumpe (Erdsonde): CHF 6’800.– Pauschale (+ CHF 420.– pro weiteres kWth)
Wasser/Wasser-Wärmepumpe (Grundwasser): CHF 6’800.– Pauschale (+ CHF 420.– pro weiteres kWth)
Gibt es Zusatzförderungen beim Ersetzen einer Elektroheizung?
Ja! Wenn Sie eine dezentrale Elektro-Speicherheizung ersetzen und erstmals ein wassergeführtes Wärmeverteilsystem (Radiatoren oder Bodenheizung) einbauen, gewährt der Kanton Zürich eine attraktive Zusatzförderung von bis zu CHF 15’000.–.
Wie beantrage ich eine Förderung?
Die Beantragung von Fördergeldern ist einfacher als viele denken. Die Heizungsprofis unterstützen Sie während des gesamten Prozesses – von der Prüfung Ihrer Fördermöglichkeiten über die Auswahl der passenden Wärmepumpe bis hin zur Einreichung des Fördergesuchs. Wichtig ist, dass der Förderantrag vor Beginn der Arbeiten gestellt und bewilligt wird. So stellen Sie sicher, dass Sie die maximal verfügbaren Förderbeiträge für Ihr Projekt erhalten.
Was ist die wichtigste Regel beim Fördergesuch?
Das Fördergesuch muss zwingend VOR dem physischen Baubeginn (oder der Erdsondenbohrung) über das kantonale Portal eingereicht und bestätigt werden! Wenn Sie die Heizung bestellen oder einbauen, bevor die Eingangsbestätigung vorliegt, verfällt der Anspruch auf Fördergelder unwiderruflich.
Welche Qualitätszertifikate werden für die Förderzusage benötigt?
Für Anlagen bis 15 kWth Leistung verlangt der Kanton Zürich das Wärmepumpen-System-Modul (WPSM). Dieses Zertifikat garantiert, dass die Anlage energieeffizient geplant und fachgerecht installiert wurde. Zudem muss bei Luft/Wasser-Wärmepumpen der Lärmschutznachweis (Cercle Bruit) erbracht werden.
Können kantonale und kommunale Fördergelder kombiniert werden?
Für Anlagen bis 15 kWth Leistung verlangt der Kanton Zürich das Wärmepumpen-System-Modul (WPSM). Dieses Zertifikat garantiert, dass die Anlage energieeffizient geplant und fachgerecht installiert wurde. Zudem muss bei Luft/Wasser-Wärmepumpen der Lärmschutznachweis (Cercle Bruit) erbracht werden.
Kann ich die Kosten für die Wärmepumpe von den Steuern abziehen?
Ja. Investitionen in die energetische Sanierung Ihres Eigenheims sind im Kanton Zürich sowie bei der direkten Bundessteuer vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Wenn die Investitionskosten höher sind als Ihr Einkommen im Sanierungsjahr, können Sie die Kosten sogar auf bis zu drei aufeinanderfolgende Steuerperioden verteilen.
Übernehmen die HeizungsProfis die Abwicklung des Fördergesuchs?
Ja, komplett! Wir von den HeizungsProfis ermitteln vorab Ihre genaue Fördersumme, erstellen alle benötigten Nachweise (WPSM, Cercle Bruit) und reichen das Fördergesuch fristgerecht vor Baubeginn für Sie ein.